Reiseversicherung bei der Planung vergessen

Eine Klassenfahrt wird meistens lange im Voraus gebucht.

Zwischen Buchung und Beginn der Tour vergeht viel Zeit, oftmals bis zu einem Jahr.

Der Antritt der Reise kann durch Krankheit, Unfall oder Nichterreichen des Klassenziels oder aber auch Umzug verhindert werden.

So auch bei unserer Klassenfahrt, wo gleich 2 Schülerinnen und ein Schüler Stornokosten zahlen mussten.

Alle Versuche hierauf zu verzichten, wurden vom Veranstalter mit Hinweis auf entstandene Kosten abgewiesen.

Der gutgemeinte Hinweis, bei der nächsten Klassenfahrt eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, konnte nicht trösten.

Das war bekannt und auch gewollt.

Nur der Abschluss einer RRV zu dem bestimmten Termin wurde schlicht vergessen. Hilfe kam für die drei Betroffenen aus der Klassenkasse.

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